Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PC-eXplosiv
§1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Unsere nachstehenden Geschäfts- und Vertragsbestimmungen, im weiteren kurz
AGB genannt, gelten für den Kauf und Verkauf unserer Handelswaren, insbesondere
von EDV-Anlagen, EDV-Geräten und EDV-Zubehör (alles zusammen im weiteren als
Hardware bezeichnet), Telekommunikationsgeräten und Zubehör sowie Hardware und
Software im allgemeinen, für die Wartung während der Gewährleistungs- und
Garantiefristen, für die von uns erbrachten Serviceleistungen sowie alle anderen
von uns angebotenen Waren und Leistungen.
Diese, unsere, AGB gelten ausschließlich und sind alleiniger Vertragsbestandteil
und alleinige Vertragsgrundlage. Dem entgegenstehende und/oder von unseren AGB
abweichende Klauseln unserer Kunden oder Lieferanten werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen dies ausdrücklich schriftlich an
und stimmen ihrer Verwendung als Vertragsbestandteil zu. Der einfache Hinweis
auf entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer
Kunden/Lieferanten genügt nicht. Die Zustimmung des Kunden/Lieferanten zur
Verwendung unserer AGB erfolgt mit Annahme des abgegebenen Angebots spätestens
jedoch durch, auch teilweise, Zahlung der Entgeltleistung für die von uns
bestellte, gelieferte, bezogene oder erfolgte Leistung.
§2. Vertragsschluss
Angebote, insbesondere aus unserer Werbung, sind freibleibend. Angebote
gelten ausdrücklich erst ab dem von uns nach dem Kalender bestimmten Tag.
Ansonsten gelten Angebote bis auf Widerruf, jedoch spätestens bis zum nächsten
Angebot für eine Sache/Ware/Dienstleistung gleicher Art und Beschaffenheit. Das
Gleiche gilt für die von uns bekannt gegebenen Preise. Die Preise und Angebote
der "Aktuelle Angebote" gelten jedoch ausdrücklich nur für den nach dem Kalender
bestimmten, benannten Tag bzw. Zeitraum. Bei allen Angeboten und Preisofferten
behalten wir uns Irrtümer und Druckfehler ausdrücklich vor.
§3. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer AGB oder weitergehender Bestimmungen
des Herstellers der Software ein Nutzungsrecht an der erworbenen Software sowie
den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Mit Ausnahme der
Betriebssoftware handelt es sich dabei um ein nicht ausschließliches,
übertragbares Nutzungsrecht. Zu den Rechten des Kunden an den erworbenen Waren,
die nicht Software sind, unabhängig davon
die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.
Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware umfassen beim
Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und Nutzungssoftware nur nach
Herstellermaßgabe für das jeweilige Produkt. Insoweit wird der Kunde auf das
Nichtvorhandensein solcher Dokumentation und Software hingewiesen.
§4. Einarbeitung
In unseren Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung
und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere Hard- und
Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht enthalten.
Bei Bedarf sind solche Leistungen zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach
Aufwand und, falls notwendig, Anfahrt, berechnet oder von einer von uns
beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Zur Haftung bei Auftragsvergabe,
siehe unter 7.4. Haftung. Eine Auswahl von Software und eine Beratung
hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten
sowie Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende Unterstützung des
Kunden sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht
Vertragsgegenstand oder Nebenleistung. Somit trägt der Kunde auch das alleinige,
unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren Eignung für die
beabsichtigten Anwendungen und deren Auswirkungen auf andere, nicht unserem
Einfluss unterliegende Hard- und Software.
§5. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der von uns angebotenen Waren bestimmt
sich allein nach dem Willen des jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in
den jeweiligen, soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers. Der
Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im Zusammenwirken mit
anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard- oder Software, eingeschränkt und/oder
von der Produktbeschreibung abweichend erscheinen. Für einen solchen Fall sind
wir über unsere Fachberatung hinaus nicht verantwortlich, soweit nach dem uns
vorliegenden Wissenstand und den wahrheitsgemäßen und vollständigen
Kundenauskünften bezüglich dessen ein solches überhaupt absehbar war.
Individuell kundenspezifische Anpassungen der von uns angebotenen Waren und
Leistungen sind, soweit uns überhaupt rechtlich und praktisch möglich,
ausschließlich schriftlich zu vereinbaren.
§6. Lieferbedingungen
§6.1. Lieferfristen und Termine
Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich.
Lieferungen erfolgen stets auf Vorauskasse.
Vereinbarte Liefertermine sind
unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen
Selbstbelieferung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Eine Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden
nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen
Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in
diesem Fall nicht zu.
Trotz sorgfältig ausgewählter Lieferanten kann es einmal vorkommen, dass ein Artikel wider Erwarten zur Zeit
(oder dauerhaft) nicht mehr lieferbar ist. Daher behalten wir uns vor, falls ein
Artikel nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr
geliefert werden kann, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollten wir nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei uns
verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann,
können wir entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. PC-eXplosiv liefert, solange der Vorrat reicht. Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, ist PC-eXplosiv berechtigt,
sich von der Lieferverpflichtung zu lösen. PC-eXplosiv verpflichtet sich darüber hinaus,
Sie unverzüglich über Nichtverfügbarkeiten der Waren zu informieren und einen bereits gezahlten Rechnungsbetrag unverzüglich zu
erstatten.
Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen
schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch
nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Umstände beseitigen unsere Lieferverpflichtungen ganz oder zum Teil.
Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
§6.2. Sonderregelung beim Lieferverzug unter
Kaufleuten
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und kann
Ausweichtechnik bzw. Software nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt
werden, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug der
Lieferung bzw. Bereitstellung von Ausweichtechnik/-Software eine pauschalisierte
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % maximal aber 5 % des Nettolieferwertes zu
verlangen. Uns bleibt dabei das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen,
dass als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder aber ein wesentlich
geringerer als der geltend gemachte, entstanden ist. Im Allgemeinen setzt die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
§6.3. Annahmeverzug
Kommt eine Vertragspartei in Annahmeverzug oder verletzt sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus uns entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§6.4. Versand und Gefahrenübergang
Folgende Klausel gilt nur, wenn der Kunde/Vertragspartner Unternehmer
und/oder Kaufmann nach den gesetzlichen Vorschriften ist: Wird die Ware auf
Wunsch des Bestellers an diesen übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den
Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit Verlassen unserer
Versandabteilung oder unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über,
ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Der
Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, respektive anderer ausdrücklicher,
schriftlicher Vereinbarung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen,
die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Soweit uns möglich, jedoch nur auf
ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden, können wir eine entsprechende
Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und
Wasserschäden bewirken. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche
Mängel, insbesondere an der Verpackung aufweist, vom Kunden, unbeschadet seiner
Gewährleistungsrechte aus dem BGB, entgegenzunehmen, Teillieferungen sind
zulässig.
§6.5. Preis und Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise, vorbehaltlich kurzfristige Änderungen, Irrtümer und Druckfehler, "ab
Laden". Dies gilt nicht für Waren mit so genannten "Tagespreisen". Diese
"Tagespreise" sind telefonisch oder im Verkaufsraum erfragbar und gelten
ausschließlich für den Zeitpunkt der Abfrage. Gesonderte Verpackung und Porto
bei Versand werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
unseren Preisen bereits eingeschlossen. Abweichungen werden besonders
hervorgehoben. Der Preis ist bei Abholung sofort bar im Ganzen zu entrichten.
Bei Versand der Ware ist der Preis zzgl. Porto und Versandkosten per Nachnahme
zu entrichten. Abweichende Regelungen, insbesondere Teilzahlung bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Abzug von Skonto bedarf generell
ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu fordern. Falls wir
in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns
nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besitzer nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer
vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 % des
vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
§7. Gewährleistungsregelung, Garantie und Fernabsatz
7.1. Gewährleistung
Soweit sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum ein Mangel der Kaufsache
zeigt oder dem Kaufgegenstand bei Übergabe eine zugesicherte Eigenschaft fehlt,
hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl Beseitigung
des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung wird von uns verweigert, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten unsererseits verbunden ist, insbesondere, wenn die
gewählte Art der Nacherfüllung uns mit Kosten belasten würde, die über den
momentanen Sachwert der mangelhaften Sache hinausgehen würden. Im Falle der
Mangelbeseitigung tragen wir die darauf getätigten Aufwendungen maximal nur bis
zur Höhe des Kaufpreises. Voraussetzung für eine Nacherfüllung ist die sofortige
Bekanntgabe des Mangels bei uns, sowie die unverzügliche Verbringung der
mangelhaften Sache nach Rücksprache mit uns in unseren Verkaufsraum. Sollte sich
vorbezeichneter Mangel erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen,
obliegt es dem Käufer innerhalb von 2 Jahren, jedoch unverzüglich nach
Feststellung, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon bei
Gefahrenübergang auf den Käufer vorhanden war. Die Regelungen bezüglich der
Kosten der Nacherfüllung gelten dann auch hier. Jedoch muss sich der Käufer eine
eventuelle Abnutzung und/oder Wertminderung der Sache anrechnen lassen. Sollten
Hersteller von durch uns vertriebener Waren eine erweiterte Gewährleistung in
Form einer Garantie oder ähnlichem übernehmen, welche über die gesetzliche
Pflicht zur Gewährleistung hinausgeht, treten wir alle unsere Ansprüche daraus
gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Käufer ab. Dieser hat dann im Falle
des Eintritts eines Mangels oder Schadens diesen beim Hersteller direkt
anzuzeigen und sämtliche sich daraus ergebende Ansprüche auch diesem gegenüber
geltend zu machen
§7.1.1. Unternehmerrückgriff
Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir uns vor,
sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können und/oder eine Sache
gleicher Art und Beschaffenheit nicht lieferbar sein, die Erfüllung unserer
Verpflichtungen gegenüber dem Käufer fristgemäß an die Erfüllung unserer
Ansprüche aus Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte
von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden sein, behalten wir
uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem Käufer zustehenden Rechte zur
Geltendmachung vor.
§7.2. Wandelung/ Minderung
Sind wir zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, Wandlung (Folge: Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung
(Folge: entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Unsere Haftung
beschränkt sich bei Geräten, die älter als 3 Monate sind, in jeden Fall auf den
bei der Wandelung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens
jedoch auf den Kaufpreis. In allen anderen Fällen wird unsere Haftung auf den
aus der Rechnung hervorgehenden Verkaufspreis beschränkt. Originalsoftware ist
bei Beschädigen des Echtheitssiegels bzw. der Originalverpackung bzw. Benutzung
generell von jeglicher Gewährleistung, Wandelung oder Minderung ausgeschlossen,
vorübergehend aber mindestens, solange von uns keine vorsätzliche Falschberatung
über genau diese Software stattgefunden hat. Voraussetzung dafür ist wiederum
die wahrheitsgemäße Auskunft des Kunden über Rechnersystem und
Einsatzzweck/-Bedingungen.
§7.3. Garantie und Garantiebedingungen
Für bei uns erworbene Computersysteme bzw. externe Peripheriegeräte bzw.
Produkte übernehmen wir auf Kundenwunsch ab Herstellungsdatum 3 bzw. 5 Jahre
Garantie gegen Aufpreis. Bei vorhandener Herstellergarantie übernehmen wir
ausschließlich eine zeitliche Garantieerweiterung. Die Garantie umfasst die
Mängelfreiheit der erworbenen Sachen). Bei Eintreten eines Garantiefalles
(Ausnahme Herstellergarantie) ist dieser ausschließlich bei uns geltend zu
machen. Bei Eintreten eines Garantiefalles wird von uns in angemessenem
Zeitrahmen kostenfreie Mangelbeseitigung, bei Fehlschlagen dieser ein zum
Zeitpunkt des Garantiefalles gleichwertiges Ersatzprodukt gewährt. Die
Garantieleistungen erstrecken sich nicht auf Mängel-/Folgeschäden an anderen als
dem im Garantieschein/Rechnung bezeichnetem Produkt. Weiterhin sind von der
Garantie nicht umfasst: Ausfallzeit-/Wege-/Transportkosten und sämtliche, auch
produktbezogene, anfallende Nebenkosten.
§7.3.1. Garantiebedingungen
Die Garantie gilt nur bei unversehrtem (falls bei Herstellung vorhandenem)
Garantiesiegel und normaler, üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt
bei normaler Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf
bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese Wartung und Pflege
entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer gesonderten Preisliste bekannt
gegeben werden. Bei übermäßiger Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb
verringert sich der Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal
halbjährlich ab Kauf.
§7.4. Haftung
Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt im Weiteren: Der
Anspruch ist unverzüglich unter Vorlage von Originallieferschein und/oder
Originalrechnung bei uns geltend zu machen. Der festgestellte Mangel ist
genauestens zu beschreiben. Die Kaufsache ist uns in der Originalverpackung zur
Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung, Wartung, unsachgemäße Rücksendung sowie Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Beim Verkauf gebrauchter Geräte ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen
entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Wir haften nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen
Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die
nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Wir haften nicht
für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung
ohne Einverständnis des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben
und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus
maschinenlesbaren Datenmaterial in vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile sowie
Schäden daran, wie z.B. Druckköpfe, Tintenpatronen, Tonermaterialien. Bei
Vornahme von Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene
Frist vom Käufer zu setzen. Erst bei fruchtlosem Verstreichens dieser und
erneuter Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung stehen dem Käufer die Rechte
auf Wandelung/ Minderung zu. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den
gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der
Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel
nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für die Richtigkeit von
technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, auf
die nicht ausdrücklich durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine
Haftung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen
Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
§8. Fernabsatz
Bei Kaufverträgen, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, wie Telefon, Fax,
Post, E-Mail etc. im Zuge des Fernabsatzes zustande gekommen sind, steht dem
Besteller ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht ab Erhalt zu. Zur Wahrung des
Rücktritts genügt die rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe des Rücktritts uns
gegenüber bzw. die Übersendung der bestellten Ware im Rahmen der Frist an uns.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Besteller bei Originalsoftware das
Echtheitssiegel und/oder die Originalverpackung beschädigt oder geöffnet hat.
Der Rücktritt ist bei anderen Waren genauso ausgeschlossen, wenn die bestellte
Ware nicht in der Originalverpackung bei uns eingeht. Eventuelle Abnutzungs-
oder Wertverfallserscheinungen werden von uns bei Rücktritt gegen gerechnet.
Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Ware, die in den Ladengeschäften abgeholt
wurde.
§9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt
gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der
Kunde ist berechtigt, die gelieferte Sache im gewöhnlichen Warenverkehr zu
veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlsschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu
benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er
bereits jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen seine
Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde
verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben, uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu unseren Gunsten
vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben
wir nach unserer Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
§10. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überflüssig sind und das kaufmännische
Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der
Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der
Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer
anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechender Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
§11. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des
einheitlichen "UN-Kaufrechts" wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
Wuppertal. Gerichtsstand für
Streitigkeiten aus Verbrauchsgüterkauf bestimmen sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
§13. Widerrufsrecht
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist
beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform
erhalten haben. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
PC-eXplosiv
Thomas Homberg Hebbelstrasse 2
D-42289 Wuppertal reklamation@pc-explosiv.de
Fax: 0202 / 7991822
§13.1 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben).
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind versichert zurückzusenden. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer
Widerrufserklärung erfüllen.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nach § 312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind, besteht kein Widerrufsrecht.